COVID-19 Impfung in der Schwangerschaft

Geschätzte Patientinnen

Covid-19-Impfung in der Schwangerschaft?

Laut BAG  besteht neu für alle schwangeren Frauen die Möglichkeit sich impfen zu lassen, wenn Sie dies wünschen.

Die Impfung soll nicht im 1. Trimester der Schwangerschaft erfolgen.

Für Covid-19-Impfung muss eine schriftliche Einverständniserklärung der schwangeren Frau und eine Verordnung des Arztes vorliegen.  Ein Beratungsgespräch bei uns im Praxiszentrum Möwe ist daher im Vorfeld obligatorisch. Sie werden anschliessend die notwendige Verordnung zur Vorlage beim Impfzentrum von uns erhalten.

Ein Follow-up der Schwangerschaft und Geburt durch die behandelnde Gynäkologin/Gynäkologen (Erfassung allfälliger Nebenwirkungen der Impfung auf Mutter oder Kind) ist notwendig. Bei relevanten unerwünschten Nebenwirkungen besteht Meldepflicht bei Swissmedic.

Wie lange sollte ich mit einer Schwangerschaft nach der Covid-19-Impfung warten?

Laut BAG kann nach ca. 3-4 Wochen nach der zweiten Covid-19-Impdosis eine Schwangerschaft angestrebt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/information-fuer-die-aerzteschaft/faq-gesundheitsfachpersonen.html

Ihr Möwe-Team